Sport- und Freizeiteinrichtungen

Sport- und Freizeiteinrichtungen

Bares Geld verdienen

AC-Ladeinfrastrukturen sind perfekt geeignet für Orte wie Fitnessstudios, Golfclubs und Freizeitparks. Mit unserem Ladestruktur-Gesamtpaket erschließen Sie neue Einnahmequellen und bieten Ihren Gästen einen umweltfreundlichen Mehrwert. Genießen Sie die Vorteile:

  • Geringe Betriebskosten
  • Unkomplizierte Handhabung
  • Digitale Überwachungsmöglichkeiten
  • Komfortable Nutzungserfahrung
  • Erweiterbarkeit nach Bedarf
  • Integriertes Management der Energieversorgung
  • Bares Geld mit der THG-Quote verdienen: Wenn Sie Ihren Ladestrom an Ihre Kunden verkaufen und nicht verschenken, betreiben Sie einen (halb)-öffentlichen, gewerblich genutzten Ladepunkt und können damit am THG-Quotenhandel teilnehmen.
  • Mit dem Betrieb einer Ladesäule bieten die Vereine ihren Mitgliedern einen Mehrwert und werden Mitträger der nachhaltigen Mobilität.
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Sport- und Freizeiteinrichtungen mit ihren häufig großzügigen Parkflächen und der langen Verweildauer der Gäste sind ideale Standorte für Lademöglichkeiten.

Gesetzliche Verpflichtung

Ab dem 1. Januar 2025 besteht die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ladepunkts in folgendem Fall: Wenn Ihrem Gebäude mehr als 20 Stellplätze zugeordnet sind, muss mindestens ein Ladepunkt gemäß § 10 Abs. 1 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) eingerichtet werden.