Handel

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Kunden gewinnen

Nachhaltigkeit ist heutzutage ein wichtiges Thema und ein Verkaufsargument.

Die Vorteile von Ladestationen für Supermärkte und Einzelhandel sind zahlreich. Selbst wenn Sie nicht vom GEIG betroffen sind, macht die Installation von Ladestationen auf Ihrem Kundenparkplatz Sinn. Große Discounter bieten schon seit vielen Jahren Lademöglichkeiten für Elektroautos an. Das EHI Retail Institut hat im April 2021 eine Erhebung zum Thema „Parken und Laden“ im Einzelhandel veröffentlicht, aus der folgende Vorteile von Ladestationen für Supermärkte und Einzelhandel hervorgehen:

Kunden gewinnen: Eine zunehmende Anzahl von Elektroautos ist auf unseren Straßen unterwegs. Viele Fahrer suchen nach der Möglichkeit zu laden, wenn sie den Supermarkt besuchen.

Kundenbindung stärken: Eine der Kernaussagen der Studie lautet: „Hauptmotivation für den Handel ist die Kundenloyalität.“ Wer also bequem und sicher beim Einkaufen laden kann, kommt gerne wieder.

Schild mit der Aufschrift Ladeplatz

Verweildauer erhöhen: Elektromobilisten leben nach dem Grundsatz „Standzeiten sind Ladezeiten“. Eine halbe Stunde Ladezeit reicht schon für eine gute Reichweitenverlängerung. Aber je länger geladen wird, desto besser. Deswegen wird ein Kunde, der während des Einkaufs auf dem Kundenparkplatz lädt, länger im Laden verweilen und mehr Umsatz generieren.

Bares Geld mit der THG-Quote verdienen: Wenn Sie Ihren Ladestrom an Ihre Kunden verkaufen und nicht verschenken, betreiben Sie einen (halb)-öffentlichen, gewerblich genutzten Ladepunkt und können damit am THG-Quotenhandel teilnehmen.

Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile von Ladestationen für Ihren Supermarkt oder Einzelhandel und profitieren Sie von den wachsenden Möglichkeiten im Bereich Elektromobilität!

Gesetzliche Verpflichtung

Ab dem 1. Januar 2025 besteht die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ladepunkts in folgendem Fall: Wenn Ihrem Gebäude mehr als 20 Stellplätze zugeordnet sind, muss mindestens ein Ladepunkt gemäß § 10 Abs. 1 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) eingerichtet werden.